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Konzeption

der Arbeitstherapie
der Justizvollzugsanstalt Heimsheim

5. überarbeitete Ausgabe vom
02.02.2011

Inhaltsverzeichnis:    
1.0 Grundlagen
1.1 Arbeitsplätze, Organisation
1.1.1 Mitarbeiter der Arbeitstherapie
1.2 Arbeitszeit
1.3 Aufnahmekriterien
1.4 Verweildauer
1.5 Ziele
2.0 Tätigkeitsbeschreibung
2.1 Entlohnung

1.0 Grundlagen

Die Arbeitstherapie in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim basiert darauf, Gefangenen, die psychische, physische oder soziale Auffälligkeiten zeigen, mit dem Medium Arbeit Hilfestellung zur Aufarbeitung ihrer Probleme zu geben und sie zu befähigen, einen strukturierten Arbeitstag zu bewältigen.

1.1 Arbeitsplätze, Organisation

Arbeitsplätze Arbeitstherapie:     18    
Arbeitsplätze Arbeitsbetrieben:     bei Bedarf

Der Arbeitstherapie stehen im Neubau folgende Räumlichkeiten
zur Verfügung:
Erdgeschoß:  1 Arbeitsraum mit 110 Quadratmeter
1 Maschinenraum mit 35 Quadratmeter
1 Lagerraum mit 10 Quadratmeter
1 Pausenraum für Gefangene
1 Büro
 Untergeschoß: 1 Lager mit 120 Quadratmeter
    
Die Arbeitstherapie hat Zugriff auf Arbeitsplätze in Eigen- bzw. Unternehmerbetriebe, in denen die Gefangenen unter realen Bedingungen arbeiten können, aber noch von der Arbeitstherapie betreut und entlohnt werden.

1.1.1 Mitarbeiter der Arbeitstherapie

Die Leitung der Arbeitstherapie besteht aus zwei Bediensteten, die eine
arbeitstherapeutische Ausbildung oder Qualifikation besitzen.
Zudem besitzt die Anstalt die Befähigung, Arbeitserzieher in der Ausbildung
und im Anerkennungsjahr anzuleiten. Dafür stehen zwei Ausbildungs-
plätze zur Verfügung.

1.2 Arbeitszeit

Montag bis Donnerstag 
6.35Uhr bis 11.49Uhr und von  12.35Uhr bis 15.29Uhr

Freitag
6.35Uhr bis 11.44Uhr

Frühstückspause    9.00Uhr bis 9.09Uhr
Mittagspause   11.50Uhr bis 12.34Uhr 

Das Mittagessen wird auf den einzelnen Stockwerken in den Haft-
räumen und das Frühstück im Arbeitsbetrieb eingenommen. 

1.3 Aufnahmekriterien

In die Arbeitstherapie kommen Gefangene, die durch psychische oder physische Auffälligkeiten nicht in der Lage sind, einer wirtschaftlich ergiebigen Tätigkeit nachzukommen. Dabei ist es nicht relevant, ob die Störungen durch Körperbehinderung, Un- vermögen oder einer psychischen Ausnahmesituation zustande gekommen ist. Gefangene kommen in die Arbeitstherapie durch Empfehlung der Zugangskonferenz, des Teams, durch Auffälligkeiten am seitherigen Arbeitsplatz oder auf eigenen Antrag. Die Mitarbeiter der Arbeitstherapie prüfen dann, ob eine arbeitstherapeutische Beschäftigung bei dem betreffenden Gefangenen möglich bzw. angebracht ist.

1.4 Verweildauer

Die Verweildauer des einzelnen Gefangenen in der Arbeitstherapie sollte nach frühestens 6 Monaten überprüft werden. Dabei wird von den Mitarbeitern der Arbeitstherapie mit Beteiligung des Teams entschieden, ob der Gefangene noch länger eine arbeitstherapeutische Beschäftigung benötigt.

1.5 Ziele

Der Gefangene soll fähig werden, einen strukturierten Arbeitstag zu bewältigen.
Außerdem soll das Sozialverhalten und die Teamfähigkeit geschult werden.
Wichtig dabei ist die Störung als solche zu erkennen und ihr mit den Möglich- keiten die eine arbeitstherapeutische Beschäftigung bietet, entgegenzuwirken.
Durch gezielte Arbeiten wird bereits Gelerntes verfestigt und neue Techniken
beigebracht. Eine Vermittlung in einen anderen Arbeitsbetrieb wird so bald wie möglich angestrebt.

  • Erkennen der Defizite im Arbeitsverhalten durch einfache Tätigkeiten.
  • individuelle Beschäftigung zur Aufarbeitung von Defiziten.
  • Sorgfältiger Umgang mit Werkzeugen und Materialien.
  • Schulung des Durchhaltevermögens durch gezielte Konfrontation
    mit entsprechenden Tätigkeiten.
  • Förderung der Motivation durch interessante Projekte und Übernahme von Verantwortung.
  • Vertrauensbildung zu Vorgesetzten durch Zusammenarbeit
    bei schwierigen Aufgaben.
  • Selbstkontrolle durch Vergleich von Soll- und Istleistung.
  • Der Gefangene soll fähig werden, in einem Arbeitsbetrieb wirtschaftlich
    zu arbeiten.

Parallel zu obengenannten Punkten wird großer Wert auf die Erlernung bzw.
Anwendung sozialer Grundanforderungen gelegt wie:

  • Pünktlichkeit
  • körperliche Sauberkeit
  • Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • sparsamer Umgang mit Materialien
  • arbeitsgerechte Kleidung
  • Einhalten von Pausen
  • angemessene Umgangsformen mit Mitgefangenen und Vorgesetzten
  • Fähigkeit zu Teamarbeit

2.0 Tätigkeitsbeschreibung

  • Einfache Schreinerarbeiten mit hohem Aufforderungscharakter Das breite Spektrum der Holzbearbeitung läßt für jede Anforderung Möglichkeiten offen. Von dem technischen Können des Gefangenen ausgehend, bietet Holz wohl auch die besten Voraussetzungen für kontinuierliche Leistungs- und Schwierigkeitssteigerung.
    Anfangs werden manuelle Fertigkeiten in Form von Sägen, Bohren, Schleifen und Leimen vermittelt. Die Anforderungen an den Gefangenen werden je nach Fähigkeit gesteigert, indem die Tätigkeit durch Einbeziehung von Maschinen wie Kreissäge, Bandsäge, Dickenhobel, Abrichte, Dekupiersäge und Drechselbank anspruchsvoller gestaltet wird. Darüber hinaus werden die Sicherheitsvorschriften an den einzelnen Geräten und Maschinen vermittelt. Die Produktpalette umfaßt die Herstellung von Puppenhäusern und Kinderspielzeug

    Kreatives Gestalten

    Diese Arbeiten sind besonders für Gefangene mit psychischen Störungen und geringen manuellen Fertigkeiten geeignet. Dabei finden viele Tätigkeiten im Bereich des Erlebens statt. Zusätzlich bietet die Arbeitstherapie Arbeitsplätze für besonders begabte, bildende Künstler an.

    Montage – und Konfektionierarbeiten
    Serienarbeiten, die gleichwertig an die Anforderungen eines Unternehmerbetriebs angelehnt sind. Der Gefangene sollte in dieser Phase fähig sein, immer Qualität und ein hohes Maß an Quantität zu erreichen.

2.1 Entlohnung

Die Entlohnung richtet sich nach den rechtlichen Grundlagen.
Darüber hinaus können für folgende Kriterien Prozente
gegeben werden:

  • Mehrarbeit, die deutlich über dem Durchschnitt liegt bis zu 2%
  • Sorgfältiger Umgang mit Materialien und Maschinen 1%
  • Pünktlichkeit, Fehlzeiten  1%
  • Arbeitsgüte 1% 
  • Sauberkeit am Arbeitsplatz  1%